Auf den Punkt gebracht:
- Wert sinkt im 1. Jahr um 24 %
- Berechnungsformel, um Restwert der Küche einfach zu berechnen
- Abschläge durch Mängel, Zuschläge durch hochwertige Geräte
- Verkaufspreis darf nicht mehr als 50 % über dem Zeitwert liegen
Wie viel ist eine gebrauchte Küche wert?
Du möchtest deine alte Küche loswerden und fragst dich, wie viel sie eigentlich noch wert ist? Wie fast alle Einrichtungsgegenstände verliert auch deine Küche mit den Jahren an Wert. Was viele nicht wissen: Bereits nach dem Einbau verliert die Küche etwa 24 % ihres Wertes. Dabei ist es übrigens völlig egal, ob du sie genutzt hast oder nicht. Jedes weitere Jahr verliert sie dann etwa 4 % an Wert. Wie viel deine Küche noch wert ist, kannst du ganz einfach mit der Berechnung des Zeitwerts herausfinden.
Zeitwert gebrauchte Küche: Berechnungsformel
Beim Schätzen gibt es meist ein Problem: Man verschätzt sich schnell! Oft wird die Wertschätzung von objektiven Sichtweisen geprägt. Glücklicherweise kannst du bei der Ermittlung des Zeitwerts auf eine zuverlässige Berechnungsformel zurückgreifen. Verschiedene Kriterien bestimmen den Zeitwert. Dazu zählen Alter, Zustand und Wiederbeschaffungswert. Der Wiederbeschaffungswert gibt an, wie viel du heute für eine neue, gleichwertige Küche zahlen würdest.
Die Berechnungsformel sieht so aus:
Zuschläge & Abschläge
Bei der Bewertung der gebrauchten Küche kommt es außerdem darauf an, ob die Küche zusätzlich hochwertige Geräte beinhaltet, die den Wert steigern (Zuschläge) oder Mängel und fehlende Teile hat, die den Preis entsprechend nach unten drücken (Abschläge). Diese müssen dann dementsprechend addiert bzw. abgezogen werden.
Rechenbeispiel
Deine Küche hat mit all ihren Geräten einen Wiederbeschaffungswert von 20.000 €. Die durchschnittliche Lebensdauer beträgt 20 Jahre, beim Auszug ist die Küche 4 Jahre alt. Küchen haben einen durchschnittlichen Wertverlust von 24 % im ersten Jahr und 4 % in den Folgejahren.
Wie viel darf die alte Küche kosten?
Verkaufst du deine alte Küche an den Nachmieter, trefft ihr eine Ablösevereinbarung. Dabei handelt es sich laut Mietgesetz um einen Kaufvertrag. Dabei müssen Preis und Leistung in einem legitimen Verhältnis zueinanderstehen. Es ist gesetzlich vorgegeben, dass der Verkaufswert nicht mehr als 50 % über dem Zeitwert liegen darf. In unserem Beispiel wären das also maximal 16.168,41 €. Beachtest du diese Regel, kann beim Verkauf nichts schief gehen.